Allgemeines
Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegene und unparteiische Beratende in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgebende deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notarinnen und Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet, wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen, die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einer Notarin bzw. einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.